Hinweis des Marktes Sulzbach zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle

 

Pflanzliche Gartenabfälle dürfen nur auf dem Anfallgrundstück, das außerhalb geschlossener Ortschaften liegen muss, verbrannt werden. Das heißt: Innerhalb der geschlossenen Ortschaft ist ein Verbrennen nicht zulässig.

Folgende Punkte sind beim Verbrennen außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen zu beachten:

•Nur auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind.
•Das Verbrennen ist nur an Werktagen von 8 bis 18 Uhr zulässig.
•Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern.
•Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen.
•Brandverstärker oder Brandbeschleuniger wie beispielsweise Heizöl, Diesel oder ähnliche Stoffe dürfen nicht eingesetzt werden.
•Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist.
•In jedem Fall sollte die örtliche Feuerwehr und die Gemeindeverwaltung vorher informiert werden.


Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sollte rechtzeitig (3 Werktage vorher) beim Markt Sulzbach a. Main, Hauptstr. 36, 63834 Sulzbach a. Main per Post, telefonisch (06028/9712-19), per Fax (06028/3590) oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angezeigt werden.

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